Was ist ein Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist ein Pflichtbesuch eines zugelassenen Pflegedienstes bei Pflegegeldempfängern. Ziel ist die Sicherung der Pflegequalität und die Beratung der pflegenden Angehörigen. Der Besuch wird von der Pflegekasse bezahlt – für Sie ist er kostenlos.

Wer muss den Beratungseinsatz abrufen?

Verpflichtend ist der Beratungseinsatz für alle, die Pflegegeld beziehen und nicht gleichzeitig Sachleistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Das betrifft vor allem Pflegebedürftige, die ausschließlich von Angehörigen gepflegt werden.

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

  • Pflegegrad 2 und 3: Einmal pro Halbjahr (zweimal jährlich)
  • Pflegegrad 4 und 5: Einmal pro Quartal (viermal jährlich)
  • Pflegegrad 1: Freiwillig, einmal pro Halbjahr möglich
  • Wichtig: Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

    Was passiert beim Besuch?

    Eine examinierte Pflegekraft besucht Sie zu Hause und:

  • Beurteilt die aktuelle Pflegesituation.
  • Berät zu Pflegetechniken und Hilfsmitteln.
  • Informiert über weitere Leistungsansprüche.
  • Gibt Tipps zur Entlastung pflegender Angehöriger.
  • Erstellt einen Bericht für die Pflegekasse.
  • Der Besuch dauert etwa 30–45 Minuten und ist kein Test – er soll helfen, nicht kontrollieren.

    So vereinbaren Sie einen Termin bei uns

    Rufen Sie uns einfach an unter 069 78 80 38 60 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir kommen zu einem für Sie passenden Termin zu Ihnen nach Hause. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.