Grundpflege – Hilfe im Alltag
Die Grundpflege umfasst alle Tätigkeiten, die der pflegebedürftige Mensch nicht mehr selbstständig ausführen kann:
Die Grundpflege wird über die Pflegekasse finanziert. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.
Behandlungspflege – Medizinische Versorgung
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die ein Arzt verordnet und die von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden:
Die Behandlungspflege wird von der Krankenkasse bezahlt – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.
Wer zahlt was?
Beide Leistungen können gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Als zugelassener Pflegedienst rechnen wir beides direkt mit der jeweiligen Kasse ab.
Praxisbeispiel
Frau M. hat Pflegegrad 3 und Diabetes. Ihr Pflegedienst hilft ihr morgens beim Waschen und Ankleiden (Grundpflege, zahlt die Pflegekasse) und verabreicht anschließend ihre Insulinspritze (Behandlungspflege, zahlt die Krankenkasse). Beides geschieht im selben Hausbesuch – die Abrechnung läuft getrennt über die jeweilige Kasse.