Grundpflege – Hilfe im Alltag

Die Grundpflege umfasst alle Tätigkeiten, die der pflegebedürftige Mensch nicht mehr selbstständig ausführen kann:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Zahnpflege, Rasieren, Kämmen
  • Ernährung: Unterstützung beim Essen und Trinken, mundgerechtes Zubereiten
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, An- und Auskleiden, Lagern
  • Ausscheidungen: Hilfe beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung
  • Die Grundpflege wird über die Pflegekasse finanziert. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.

    Behandlungspflege – Medizinische Versorgung

    Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die ein Arzt verordnet und die von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden:

  • Medikamentengabe und -überwachung
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Injektionen (z. B. Insulin)
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Katheter- und Stomaversorgung
  • Die Behandlungspflege wird von der Krankenkasse bezahlt – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.

    Wer zahlt was?

  • Grundpflege → Pflegekasse (Pflegegrad erforderlich)
  • Behandlungspflege → Krankenkasse (ärztliche Verordnung erforderlich, kein Pflegegrad nötig)
  • Hauswirtschaftliche Hilfe → Pflegekasse oder Entlastungsbetrag
  • Beide Leistungen können gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Als zugelassener Pflegedienst rechnen wir beides direkt mit der jeweiligen Kasse ab.

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    Praxisbeispiel

    Frau M. hat Pflegegrad 3 und Diabetes. Ihr Pflegedienst hilft ihr morgens beim Waschen und Ankleiden (Grundpflege, zahlt die Pflegekasse) und verabreicht anschließend ihre Insulinspritze (Behandlungspflege, zahlt die Krankenkasse). Beides geschieht im selben Hausbesuch – die Abrechnung läuft getrennt über die jeweilige Kasse.