Was ist ein Pflegegrad?

Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade (1–5), die den früheren drei Pflegestufen folgen. Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Sie von der Pflegekasse erhalten. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung steht Ihnen zu. Die Einstufung basiert auf dem Grad der Selbstständigkeit im Alltag.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist und aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen Hilfe im Alltag benötigt. Den Antrag können Sie selbst stellen oder eine bevollmächtigte Person – z. B. ein Angehöriger oder Ihr Pflegedienst – damit beauftragen.

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Antrag bei der Pflegekasse stellen

Rufen Sie Ihre Pflegekasse an (diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt) und teilen Sie mit, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchten. Ein formloser Anruf oder Brief genügt. Die Pflegekasse schickt Ihnen dann ein Antragsformular zu. Alternativ können Sie den Antrag auch online stellen. Wichtig: Notieren Sie sich das Datum der Antragstellung – Leistungen werden rückwirkend ab diesem Datum gezahlt.

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Vorbereitung auf die Begutachtung

Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Bereiten Sie sich vor:

  • Führen Sie ein Pflegetagebuch: Notieren Sie über 1–2 Wochen, wobei Sie täglich Hilfe benötigen und wie lange.
  • Sammeln Sie ärztliche Unterlagen: Arztbriefe, Diagnosen, Medikamentenlisten.
  • Listen Sie Hilfsmittel auf, die Sie bereits nutzen (Rollator, Pflegebett etc.).
  • Bitten Sie einen Angehörigen oder Ihren Pflegedienst, bei der Begutachtung dabei zu sein.
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    Die Begutachtung durch den MD

    Ein Gutachter des MD besucht Sie zu Hause und prüft sechs Lebensbereiche:

  • 1Mobilität (z. B. Aufstehen, Treppensteigen)
  • 2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • 3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • 4Selbstversorgung (Körperpflege, Essen, Trinken)
  • 5Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (Medikamente, Arztbesuche)
  • 6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  • Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad.

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    Bescheid und Widerspruch

    Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung erhalten Sie den Bescheid. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei beraten – wir helfen Ihnen gerne.

    Die Pflegegrade im Überblick

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5–27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung (27–47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung (47,5–70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung (70–90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90–100 Punkte)
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    Unser Tipp

    Stellen Sie den Antrag möglichst früh – auch wenn Sie aktuell nur wenig Hilfe benötigen. Bereits ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen der Entlastungsbetrag (131 € monatlich) und Beratungsleistungen zu. Wir unterstützen Sie kostenlos bei der Antragstellung und begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess.