Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Leistung der Pflegekasse, die greift, wenn die Person, die Sie normalerweise zu Hause pflegt, vorübergehend ausfällt – etwa durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin. In dieser Zeit übernimmt ein professioneller Pflegedienst wie Pflegedienst Jasmin die Versorgung.

Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn:

  • Ein Pflegegrad 2 oder höher vorliegt.
  • Die Pflegeperson Sie vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt hat.
  • Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege, jedoch kann der Entlastungsbetrag für ähnliche Zwecke genutzt werden.

    Wie viel Budget steht zur Verfügung?

  • Bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege.
  • Zusätzlich können bis zu 806 € aus dem nicht genutzten Kurzzeitpflege-Budget umgewidmet werden.
  • Das ergibt ein Gesamtbudget von bis zu 2.418 € pro Jahr.
  • Wichtig: Der Anspruch verfällt am 31. Dezember und wird nicht ins nächste Jahr übertragen.

    Wie lange kann Verhinderungspflege dauern?

    Maximal 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr. Die Verhinderungspflege kann tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag) hat den Vorteil, dass das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt wird.

    Was passiert mit dem Pflegegeld?

  • Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld am ersten und letzten Tag voll gezahlt, dazwischen zur Hälfte.
  • Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden) wird das Pflegegeld unverändert weitergezahlt.
  • So beantragen Sie Verhinderungspflege

  • 1Formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse (telefonisch oder schriftlich).
  • 2Beauftragen Sie einen professionellen Pflegedienst mit der Ersatzpflege.
  • 3Der Pflegedienst rechnet die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Wir übernehmen die Abrechnung für Sie und beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.